Zuchtordnung
A) Allgemeines
Die Zuchtordnung ist eine Rahmenordnung, und für alle Mitglieder im KGFD e.V. (Klein- und Großhundefreunde Deutschland e.V.) bindend.
Mit der Einhaltung der geltenden Tierschutz- und Tierhaltungsvorschriften erklärt sich jeder Züchter einverstanden.
Ziel der Zucht sollte sein, erbliche Krankheiten und Gendefekte zu verringern. Aus diesem Grund, sind reine Merle-Verpaarungen bei allen Rassen nicht erlaubt. Falls
ein Partner der Verpaarung Merle ist, muss bei dem anderen Partner ein Test vorliegen, der bescheinigt, dass er Merle-frei ist. Ein Audiometrietest (Hörtest) für alle Merle Hunde ist
erwünscht.
Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Voll-ge-
schwister untereinander) sowie Halbgeschwisterverpaarungen sind verboten.
Auch ist für jedes Zuchttier in unserem Verein ein DNA-Profil erwünscht.
Es ist nicht zulässig für Züchter im KGFD e.V. mit dem gleichen Zwingernamen und mit der gleichen Rasse in anderen Vereinen zu züchten.
Der Züchter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Wurfmeldeformular die Richtigkeit der zugesendeten Unterlagen.
Die Züchter im KGFD e.V. sind verpflichtet, jeden Ihrer Würfe dem Verein zu melden.
Ein Verstoß gegen die Zuchtordnung des KGFD e.V. wird entsprechend vom Vorstand geahndet.
B) Zuchtvoraussetzungen
Zur Zucht zugelassen sind nur Elterntiere, die einen Stammbaum (Ahnentafel besitzen, die rassetypischen Untersuchungen (siehe unter Punkt D), sowie die
Zuchttauglichkeitsprüfung (darf nur durch einen Zuchtwart gemacht werden) bestanden hat.
Es ist erforderlich, dass jeder Züchter über Kenntnisse der Paarung, Trächtigkeit und der Welpenaufzucht verfügt. Es wird empfohlen, angebotene Seminare zu besuchen.
Die Zuchtstätte kann von einem Zuchtwart bzw. Zuchtwartin abgenommen und zertifiziert werden.
C) Zwingername
Der Zwingername muss im KGFD e.V. beantragt und geschützt werden.
D) Zuchttauglichkeit
Zur Zucht dürfen nur Rassehunde zugelassen werden, bei denen die rassespezifischen Untersuchungen ausgewertet von einem Tierarzt vorliegen.
Der Hund muss gechipt sein und einen gültigen Impfausweis (EU-Impfausweis) besitzen.
Der Hund ist dann einem Zuchtwart vorzustellen. Dieser begutachtet den Hund und bestätigt die Zuchttauglichkeit durch einen Eintrag in der Ahnentafel oder auf einem dafür vorgesehenen Formular.
Zur Zucht zugelassen sind Kleinhunde ab dem 12. Lebensmonat. Eine Hündin unter 45cm darf frühestens mit der zweiten Hitze belegt werden. Sie sollte nicht bei jeder Hitze belegt werden.
Bei Großhunden kann ein Hund ab dem 18. Lebensmonat zugelassen werden. Eine Hündin über 45cm darf erst mit der dritten Hitze belegt werden.
Spätestens muss bei jeder dritten Hitze eine Pause eingelegt werden. Empfohlen wird jedoch eine Pause nach jedem Wurf. Wird eine Hündin mehr als zweimal hintereinander belegt, wird die Zuchtbuchstelle das Ausstellen der Stammbäume verweigern. Mit Vollendung des 8. Lebensjahres ist eine Hündin aus der Zucht zu nehmen. Bei Rüden gibt es nach oben keine Altersgrenze.
Übersicht über rassespezifische Untersuchungen zur Zuchtzulassung:
Grundsätzlich gilt für:
Alle Kleinrassen (bis 45cm Widerrist) PL
Alle Großrassen (ab 45cm Widerrist) HD und ED
Jedoch gelten auch für viele Rassen gesonderte Untersuchungen, welche Sie in der Liste unter Punkt I finden.
E) Deckakt
Der Deckrüden-Besitzer hat nach dem Deckakt folgende Unterlagen an die Besitzer der Hündin zu übergeben: ausgefüllter Deckschein, Kopie der Ahnentafel, Untersuchungsergebnisse, Zuchttauglichkeitsbescheinigung und errungene Titel (Championate, Platzierungen, Körung, ...).
Der Deckrüden-Besitzer sollte sich vor dem Deckakt vergewissern, dass die Hündin alle Voraussetzungen mit sich bringt. Deckrüden-Halter sind verpflichtet, über alle Deckakte ihrer Rüden Buch zu führen.
F) Wurfabnahme
Ab der 7. Lebenswoche kann der Wurf von einem Zuchtwart des KGFD e.V. abgenommen werden. Die Wurfabnahme kann auch von einem Tierarzt durchgeführt werden, wenn kein Zuchtwart vor Ort ist. Dies muss jedoch zuvor mit der Zuchtbuchstelle abgesprochen werden.
Im KGFD e.V. ist jeder Züchter für den gesundheitlichen Zustand seiner Welpen selbst verantwortlich und muss von daher Welpenkäufer auf bekannte Mängel aufmerksam machen.
Erlaubt ist die Abgabe der Jungtiere frühestens nach der 8. Lebenswoche.
Die Welpen müssen gechipt sein, ausreichend entwurmt sein und die 1. Impfung erhalten haben.
G) Zuchtbuchamt
Das Zuchtbuchamt dokumentiert die Abstammung der Hunde, anhand der Angaben des Züchters. Für Hunde ohne Abstammungsnachweis besteht die Möglichkeit nach einer
Phänotyp Beurteilung und eines Rassereinheits-Tests in das Register des KGFD e.V. eingetragen zu werden. Der KGFD e.V. entscheidet je nach Rasse, ob Registerhunde zur Zucht zugelassen
werden.
Der Wurf muss spätestens nach 16 Wochen beim Zuchtbuchamt gemeldet worden sein, mit allen dafür notwendigen Unterlagen. Ansonsten wird dies als Verstoß gegen die Zuchtordnung des KGFD e.V. betrachtet. Welche Unterlagen beigefügt werden müssen, finden Sie in der folgenden Auflistung:
Die Unterlagen sind dem Zuchtbuchamt per Post zuzusenden!
H) Ahnentafel
Die vom KGFD e.V. ausgestellten Ahnentafeln und Registerpapiere sind mit den Eintragungen des Zuchtbuchs identisch. Dem Eigentümer ist die Ahnentafel des Hundes auszuhändigen. Jeder Besitzerwechsel ist einzutragen.
I) Rassespezifische Untersuchungen
Zur Zucht werden nur Hunde, die folgende Untersuchungen haben zugelassen:
Altdeutscher Schäferhund:
Biewer Yorkshire Terrier:
Cane Corso:
Cavalier-King-Charles-Spaniel:
Chihuahua:
Collie:
Dachshund:
Englische Bulldogge ,Old English Bulldogge und New English Bulldog :
Französische Bulldogge:
Golden Retriever:
Labrador:
Lagotto Romagnolo:
Leonberger:
Mops:
Nederlandse Kooikerhondje:
Papillon:
Parson Russel Terrier:
Pomeranian/Zwergspitz/Kleinspitz:
Prager Rattler:
Rhodesian Ridgeback:
Rottweiler:
Samojede:
Shetland Sheepdog:
Spitz / Mittelspitz /Großspitz :
Spitz:
Mittelspitz:
Großspitz: